Gesetzliche Betreuung nach § 1896 ff BGB
 
 


Betreuung von Menschen in besonderen Lebenssituationen

Unabhängig davon, in welchem Lebensabschnitt man sich befindet. Ob jung oder alt, ob gesund oder krank,
plötzlich kann sich durch Unfall, Krankheit, Sucht oder Behinderung die Notwendigkeit einer Unterstützung im
Sinne des Betreuungsrechts ergeben.
In der Regel wird man mit einer solchen Situation unerwartet konfrontiert und benötigt professionelle Hilfe.
Wichtig ist dann, eine Person zu finden, der man vertrauen kann und die aufgrund ihrer Kenntnisse die optimale
Hilfe gewährleisten kann.

     
 
Die wichtigsten Aufgabenbereiche eines Betreuers:
 
Betreuung von Klienten mit...
  schweren psychischen Erkrankungen (Depressionen, Psychosen, Schizophrenie)
  Persönlichkeitsveränderungen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung
  geistigen Behinderungen
     
  Beratung und Hilfe bei ...
  Vermittlung von weiterführenden Hilfen (wie Selbsthilfegruppen, Pflegediensten,Therapeuten, Ämtern)
  Gesundheitsfürsorge
  Vermögenssorge
  Sicherung der finanziellen Grundlagen
  Schuldenregulierung
  Antragstellungen (von Sozialhilfe, Renten, Pflegegeld)
  Einwilligungsvorbehalten
  Aufenthaltsbestimmung
     
  Begleitung zu ...
  Ämtern und Behörden
     
    weitere Informationen finden sie hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung